MPU-Vor­be­rei­tung bei Straftaten

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Sie sind straf­recht­lich mehr­fach in Erschei­nung getre­ten oder mit Straf­ta­ten auf­ge­fal­len. Bei einer ange­ord­ne­ten MPU wegen Straf­ta­ten geht es grund­sätz­lich um Ihre Ein­stel­lung zu genorm­ten Regeln, als auch gege­be­nen­falls um Ihr Aggres­si­ons­po­ten­ti­al und um Ihre Selbstkontrolle.

Viel­leicht haben Ihre Straf­ta­ten nicht ein­mal etwas unmit­tel­bar mit dem Stra­ßen­ver­kehr zu tun. Grund­sätz­lich gilt jedoch, wenn ein Fahr­zeug zu kri­mi­nel­len Zwe­cken genutzt wur­de, so stellt dies mit­un­ter den Miss­brauch einer Fahr­erlaub­nis dar und wird ent­spre­chend gewer­tet. Ein Zusam­men­hang zwi­schen Straf­ta­ten und dem Ver­hal­ten im Stra­ßen­ver­kehr, wird rela­tiv leicht von der Fahr­erlaub­nis­be­hör­de dargestellt.

Eine Argu­men­ta­ti­on ist:

Wer Straf­ta­ten begeht, hat oft­mals ein hohes Aggres­si­ons­po­ten­ti­al und neigt zur Durch­set­zung der eige­nen Inter­es­sen gegen Regeln zu ver­sto­ßen, als sich auch gegen Bedürf­nis­se ande­rer Men­schen zu ver­hal­ten. Aus psy­cho­lo­gi­scher Sicht heißt dies unter ande­rem: Wer Kör­per­ver­let­zungs­de­lik­te begeht, hat sich selbst nicht aus­rei­chend unter Kon­trol­le. In die­sem Zusam­men­hang erscheint eine beherrsch­te Fahr­wei­se auf Dau­er und in bestimm­ten Situa­tio­nen unwahrscheinlich.

Wer eine Frei­heits­be­rau­bung aus­ge­übt hat

offen­bart neben der hohen Aggres­si­on auch sei­ne ego­zen­tri­schen Ver­hal­tens­wei­sen, wel­che kei­ne gute Vor­aus­set­zung für eine rück­sichts­vol­le Ver­hal­tens­wei­se als Teil­neh­mer im Stra­ßen­ver­kehr dar­stel­len. In die­sem Zusam­men­hang geht die Füh­rer­schein­stel­le von einer ver­rin­ger­ten Hemm­schwel­le aus, auch wenn bis zu die­sem Zeit­punkt kei­ner­lei Ver­kehrs­ver­stö­ße akten­kun­dig sind.

Wenn Sie also wegen Straf­ta­ten zur MPU müs­sen, haben Sie es beson­ders schwer, dies umso mehr wenn Sie kei­ne fach­li­che Hil­fe in Anspruch nehmen.

Grund­sätz­lich geht aber ein Gut­ach­ter davon aus. dass eine fach­lich psy­cho­lo­gi­schen Hil­fe in Anspruch genom­men wur­de. Aus der Gut­ach­­ter-sicht kann nur so eine aus­rei­chen­de Aus­ein­an­der­set­zung und somit eine zufrie­den­stel­len­de The­­ma­­tik-Auf­­ar­­bei­­tung statt­ge­fun­den haben. In jedem Fall ist eine MPU wegen Straf­ta­ten wie oben auf­ge­führt ohne Hil­fe ver­dammt schwer!

Volker Neu | MPU Beratung

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