MPU Vor­be­rei­tung und Beratung

Mit Erfolg zum Führerschein
➥ durch gute Vorbereitung
➥ ohne Probleme

erfolg­reich durch » Fra­ge­bo­gen ✓ » Leis­tungs­test ✓ » Medi­zi­ni­scher Teil ✓ » Psy­cho­lo­gi­scher Teil ✓

Ihre Vor­tei­le der MPU-Vor­­­be­­rei­­tung mit Vol­ker Neu

Kos­ten­lo­ses Bera­tungs­ge­spräch für Ihren per­sön­li­chen Fall

Per­sön­li­che Betreu­ung bis zur MPU

Ter­mi­nie­rung und Orga­ni­sa­ti­on aller erfor­der­li­chen Schritte

Auf Sie indi­vi­du­ell zuge­schnit­te­ne, effek­ti­ve Einzelsitzungen

Die Vor­be­rei­tung kann bei Ihnen zu Hau­se vor Ort erfolgen

Sucht­be­ra­tung bzw. Sucht­the­ra­pie (falls nötig)

Fahr­ten und per­sön­li­che Beglei­tung zu anfal­len­den Ter­mi­nen möglich

Trans­pa­ren­te Kosten

2–3 Pro­be MPU-Prü­fun­gen (Gene­ral­pro­be)

Aner­kann­te Abschlussbescheinigung

Die für Sie rich­ti­ge Abs­ti­nenz­wahl (falls nötig)

MPU Bera­tung – Ihr Weg zurück zum Führerschein

Wenn Ihnen der Füh­rer­schein von einem Gericht oder durch die Füh­rer­schein­stel­le ent­zo­gen wur­de, befin­den Sie sich plötz­lich in einer sehr schwie­ri­gen Situa­ti­on. Das gan­ze Leben ändert sich: schlag­ar­tig ist die gan­ze Fami­lie betrof­fen, der Arbeits­platz ist viel­leicht weg oder zumin­dest in Gefahr und das Pri­vat­le­ben wird komplizierter.

Es drän­gen sich vie­le Fra­gen auf: Ab wann darf ich wie­der Auto fah­ren? Was muss ich tun, damit ich mei­nen Füh­rer­schein zurück­be­kom­me? Muss ich zur MPU, also zu einer Medi­zi­nisch Psy­cho­lo­gi­schen Untersuchung?

Die MPU-Bera­­tung hilft Ihnen bei der schwie­ri­gen Ent­schei­dung, was für Sie der bes­te Weg zurück zum Füh­rer­schein ist und wie Sie ver­mei­den kön­nen, unnö­tig Zeit und Geld zu verlieren.

Die Medi­­zi­­nisch-Psy­cho­­lo­­gi­­sche Unter­su­chung wird von einem erfah­re­nen Ver­kehrs­me­di­zi­ner und einem erfah­re­nen Ver­kehrs­psy­cho­lo­gen durchgeführt.

Die Unter­su­chung glie­dert sich grund­sätz­lich in 4 Teile:

  • Fra­ge­bo­gen
  • Leis­tungs­test
  • Medi­zi­ni­scher Teil
  • Psy­cho­lo­gi­scher Teil

Fra­ge­bo­gen:

Damit sich der Arzt (Toxi­ko­lo­ge) ein Bild von jedem ein­zel­nen Pro­ban­den machen kön­nen, bekommt man einen Fra­ge­bo­gen. Es müs­sen schrift­lich Fra­gen zum Gesund­heits­zu­stand, Medi­ka­men­ten­ein­nah­men und zum Unter­su­chungs­an­lass beant­wor­tet wer­den. Bit­te brin­gen Sie die Bei­pack­zet­tel von den Medi­ka­men­ten mit, die Sie aktu­ell ein­neh­men, damit Sie die­se ein­tra­gen kön­nen. Außer­dem bekom­men Sie einen Fra­ge­bo­gen zu Ihrer Per­son (beruf­li­che Tätig­kei­ten, Fahr­er­fah­rung, Fami­li­en­stand, Frei­zeit, Art der Vor­be­rei­tung auf die MPU).

Leis­tungs­test:

Hier­bei wird geprüft, ob Ihre Kon­­­zen­­tra­­ti­ons- und Reak­ti­ons­fä­hig­keit sowie Ihre Wahr­neh­mung und die Koor­di­na­ti­on zwi­schen Augen-Ohren-Gehirn-Hän­­de-Füße für die Anfor­de­run­gen im Stra­ßen­ver­kehr genügt. Dort ist Schnel­lig­keit, Kon­zen­tra­ti­on, Genau­ig­keit und Durch­hal­te­ver­mö­gen gefragt. Der Umfang des Leis­tungs­tests ist davon abhän­gig, wel­che Fahr­erlaub­nis­klas­se bean­tragt wurde.

Medi­zi­ni­scher Teil:

Dort erfolgt neben einem ärzt­li­chen Unter­su­chungs­ge­spräch eine all­ge­mei­ne kör­per­li­che Unter­su­chung, bei der die kör­per­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für die Ver­kehrs­teil­nah­me über­prüft wer­den. Bei einer Begut­ach­tung wegen Dro­gen­auf­fäl­lig­keit erfolgt unab­hän­gig von einem vor­han­de­nen Abs­ti­nenz­be­leg immer eine Urinkon­trol­le, bei einer Begut­ach­tung wegen Alko­hol­auf­fäl­lig­keit immer eine Blutentnahme.

Psy­cho­lo­gi­scher Teil:

Im psy­cho­lo­gi­schen Gespräch haben Sie Gele­gen­heit, die Sach­ver­hal­te zu schil­dern, die Ursa­che und Anlass für Ihren Füh­rer­schein­ver­lust und somit auch für die MPU gewor­den sind.

Das ist der wohl wich­tigs­te Teil der MPU. An die­ser Hür­de schei­ter­te fast die Hälf­te der 91.000 Ver­kehrs­sün­der, die 2017 zur Unter­su­chung mussten.

Knapp eine Stun­de hat der Psy­cho­lo­ge Zeit, eine Vor­her­sa­ge über das zukünf­ti­ge Ver­kehrs­ver­hal­ten der vor ihm sit­zen­den Per­son zu erstel­len. Wich­tig ist, dass Sie zum Zeit­punkt der MPU die Grün­de Ihres pro­ble­ma­ti­schen Ver­hal­tens, das auch zum Füh­rer­schein­ver­lust geführt hat, erkannt haben und dar­le­gen kön­nen, dass Sie ihr Ver­hal­ten nach­hal­tig geän­dert haben.

Nur wenn der Psy­cho­lo­ge genü­gend posi­ti­ve Unter­schie­de zwi­schen frü­her und heu­te fest­stel­len kann, gibt es eine posi­ti­ve Beur­tei­lung. Der Psy­cho­lo­ge stellt leicht fest, ob der Pro­band Ant­wor­ten aus dem Netz gezo­gen hat, etwas in den Mund gelegt bekom­men hat oder an sich gear­bei­tet hat! Der Psy­cho­lo­ge erwar­tet eigent­lich nur Ehr­lich­keit zu sich selbst!

Muss ich vor der MPU eine Vor­be­rei­tung machen?

Grund­sätz­lich NEIN. Aber dann ist die Wahr­schein­lich­keit durch­zu­fal­len sehr groß. Die Sor­gen und Ängs­te vor der MPU sind also berech­tigt: Wer unvor­be­rei­tet zur MPU geht und dort unbe­dacht Ant­wor­ten gibt, hat kaum eine Chan­ce, zu bestehen.

War­um ist eine Vor­be­rei­tung auf die MPU sinnvoll?

Mehr als ein Drit­tel aller MPU-Teil­­neh­­mer fällt durch. Die Wahr­schein­lich­keit, die MPU unvor­be­rei­tet zu bestehen ist sehr gering wäh­rend gut vor­be­rei­te­te Pro­ban­den meis­tens erfolg­reich sind. Betrof­fe­ne soll­ten sich also gründ­lich auf die Unter­su­chung vor­be­rei­ten. Es gilt: Je bes­ser die Vor­be­rei­tung ist, des­to grö­ßer ist die Chan­ce, die MPU zu bestehen.

Es gibt bun­des­weit ein­heit­lich gere­gel­te Kri­te­ri­en zur Begut­ach­tung der Fahr­eig­nung, an die sich alle Gut­ach­ter bei der MPU hal­ten müs­sen. Aus die­sem Grund kann man die zu erwar­ten­den Fra­gen genau defi­nie­ren und den Teil­neh­mer ent­spre­chend auf die Unter­su­chung vorbereiten.

Dabei gibt es einen Grund­satz, der für ALLE Vari­an­ten der MPU gilt:

Die Beden­ken der Fahr­erlaub­nis­be­hör­de kön­nen nur aus­ge­räumt wer­den, wenn Sie die Hin­ter­grün­de Ihres pro­ble­ma­ti­schen Ver­hal­tens erkannt haben und es zu einer posi­ti­ven, sta­bi­len Ver­hal­tens­än­de­rung gekom­men ist. 

Das bedeu­tet nicht weni­ger als eine fun­dier­te psy­cho­lo­gi­sche Ana­ly­se der eige­nen Bio­gra­fie, des Ver­hal­tens, der Moti­va­ti­on usw. um den Gut­ach­ter zu über­zeu­gen. Das ist ohne fun­dier­te Kennt­nis­sen der Ver­kehrs­psy­cho­lo­gie und die spe­zi­ell auf ihren per­sön­li­chen Fall zuge­schnit­te­ne Vor­be­rei­tung durch einen erfah­re­nen, kom­pe­ten­ten und seriö­sen Bera­ter mit kaum zu schaffen.

Kann ich mich im Inter­net oder mit einem Buch vorbereiten?

Im Inter­net ist grund­sätz­lich Vor­sicht gebo­ten, da sich vie­le schwar­ze Scha­fe auf dem Markt tum­meln. Eben­so soll­te man bei Büchern kri­tisch sein. Der Test­kna­cker von TÜV SÜD ist bei­spiels­wei­se ein ver­trau­ens­wür­di­ges Buch, das kla­re und rich­ti­ge Infor­ma­tio­nen gibt. Aber ein Buch allei­ne reicht nicht aus, es soll­te immer ein seriö­ser Bera­ter hin­zu­ge­zo­gen werden.

Wie erken­ne ich eine seriö­se Vorbereitung?

MPU-Bera­­tun­­gen wer­den haupt­säch­lich von Ver­kehrs­psy­cho­lo­gen oder ver­kehrs­psy­cho­lo­gi­schen Insti­tu­tio­nen ange­bo­ten wer­den, die unab­hän­gig von den Begut­ach­tungs­stel­len für Fahr­eig­nung sein müs­sen, denn die Begut­ach­tungs­stel­len selbst dür­fen kei­ne Bera­tung oder Vor­be­rei­tungs­maß­nah­men durchführen.

Auch Bera­ter oder The­ra­peu­ten von Sucht­be­ra­tungs­stel­len kön­nen Ihnen manch­mal weiterhelfen.

Eine seriö­se Vor­be­rei­tung kann man an der Qua­li­fi­ka­ti­on der Bera­ter erken­nen. Sie soll­ten unbe­dingt mit den aktu­ell gel­ten­den Beur­tei­lungs­kri­te­ri­en ver­traut sein. Hilf­reich ist auch die per­sön­li­che Erfah­rung als ehe­ma­li­ger Absol­vent von meh­re­ren MPUs zunächst ohne und schließ­lich mit Erfolg und was schließ­lich zum Erfolg geführt hat.

Wie fin­de ich eine seriö­se Beratung?

Auf dem Markt tum­melt sich eine gro­ße Anzahl von Anbie­tern, deren Qua­li­tät sehr unter­schied­lich ist.

Wich­tig: Neh­men Sie unbe­dingt Abstand von „Vor­be­rei­tern“, die vor allem “Schau­spiel­un­ter­richt” anbie­ten, wo sie „zurecht­ge­bas­tel­te“ Geschich­ten aus­wen­dig ler­nen sol­len, mit denen der erfah­re­ne Psy­cho­lo­ge getäuscht wer­den soll, denn das gelingt prak­tisch NIE.

Vor­sicht ist auch gebo­ten, wenn mit „MPU-Garan­­ti­en“, „100-Pro­­zent-Chan­ce“ oder „Geld-zurück“-Angeboten gewor­ben wird. Oft sind die­se Ange­bo­te mit enor­men Pau­schal­prei­sen von 1.500 € bis 3.000 € ver­bun­den. Nie­mand kann Ihnen eine Garan­tie zum Bestehen der MPU geben.

Das soll­ten Sie im Vor­feld gezielt durch Besuch der Home­page und auch tele­fo­ni­sche Nach­fra­gen abklären.

Es führt kein Weg dar­an vor­bei: Sie selbst müs­sen sich gründ­lich und ehr­lich mit den ver­gan­ge­nen Ereig­nis­sen aus­ein­an­der­set­zen und Ihr Ver­hal­ten ändern, damit Ihnen in Zukunft wei­te­re Pro­ble­me, wie der Ent­zug des Füh­rer­schein­ent­zugs, erspart blei­ben. Am ehes­ten bestehen kann der­je­ni­ge, der ein­sieht, dass sein bis­he­ri­ges Ver­hal­ten falsch war und der glaub­haft ver­si­chern kann, nun einen ande­ren Weg zu gehen. Wer ihnen etwas ande­res ver­spricht, ist NICHT seriös! 

Bei einer seriö­sen Bera­tung wer­den Sie über die Leis­tun­gen und die Kos­ten zu Beginn in einem kos­ten­lo­sen und unver­bind­li­chen Erst­ge­spräch offen und ver­ständ­lich auf­ge­klärt. Erst dann wird mit Ihnen ein Ver­trag abge­schlos­sen, in dem alle Bedin­gun­gen gere­gelt sind. Die­se Kos­ten sind je nach Ein­zel­fall unter­schied­lich und hän­gen ins­be­son­de­re von der Anzahl der benö­tig­ten Sit­zun­gen ab. Wich­tig ist auch, dass im Ver­lauf der Bera­tung schrift­li­che Auf­zeich­nun­gen gemacht wer­den und zum Schluss ein schrift­li­ches Bera­tungs­er­geb­nis oder eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung aus­hän­digt wird.

Ich war vor über 30 Jah­ren selbst vom Ent­zug der Fahr­erlaub­nis betrof­fen und hat­te lei­der zuerst kei­ne pro­fes­sio­nel­le Bera­tung, wes­halb ich die unschö­ne Erfah­rung, mehr­mals bei der MPU durch­zu­fal­len, machen muss­te. Erst eine ver­kehrs­t­he­ra­peu­ti­sche Auf­ar­bei­tung mei­ner ver­gan­ge­nen Feh­ler führ­te zum Erfolg. Dar­auf­hin habe ich zunächst betrof­fe­ne Freun­de und Bekann­te unent­gelt­lich aber erfolg­reich bera­ten.  Mit der wach­sen­den Nach­fra­ge und ver­än­der­ten Vor­schrif­ten habe ich mich immer mehr in die The­ma­tik ein­ge­ar­bei­tet und bera­te seit über einem Jahr­zehnt pro­fes­sio­nell – auch mit der offi­zi­el­len Legi­ti­ma­ti­on als Heil­prak­ti­ker für Psy­cho­the­ra­pie und auf­grund einer pro­fes­sio­nel­len Aus­bil­dung und stän­di­gen Fortbildungen.

Was ist bes­ser: Kurs, Grup­pen- oder Einzelsitzungen?

Sie soll­ten sich genau über­le­gen, ob sie einen all­ge­mei­nen Kurs buchen wol­len. In sol­chen Kur­sen gibt es all­ge­mei­ne Infor­ma­tio­nen zu sämt­li­chen Vari­an­ten der MPU aber nur sehr wenig spe­zi­ell zu Ihrem kon­kre­ten Ein­zel­fall. Sol­che Kur­se umfas­sen meis­tens 2–6 ganz­tä­gi­ge Semi­na­re. Die Prei­se sind sehr unter­schied­lich und kön­nen zwi­schen 400 € und weit über 1.000 € lie­gen. Manch­mal kom­men zusätz­lich noch Kos­ten für Ver­pfle­gung und Über­nach­tung dazu. Sol­che Kur­se sind jedoch kein Ersatz für geziel­te Ein­­zel- oder Gruppensitzungen.

Ob Grup­­pen- oder Ein­zel­sit­zun­gen geeig­ne­ter sind, ist indi­vi­du­ell unter­schied­lich. Man­che Men­schen pro­fi­tie­ren davon, sich in der Grup­pe mit ande­ren aus­zu­tau­schen, ande­re wid­men sich ihren Pro­ble­men lie­ber in einem ver­trau­ens­vol­len Einzelgespräch.

Ich bie­te bei­des an: Ein­zel­sit­zun­gen für die indi­vi­du­el­le Bera­tung sowie Semi­na­re in Klein­grup­pen z.B. wie Alko­hol oder Dro­gen wir­ken und wie man die „Pro­mil­le“ berechnet.

Wann soll ich mit der Vor­be­rei­tung beginnen?

Bit­te suchen Sie sich so schnell wie mög­lich nach dem Füh­rer­schein­ent­zug pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung, und begin­nen mög­lichst früh damit an der eige­nen Ein­stel­lung und somit an sich selbst zu arbei­ten um die eige­nen Ver­hal­tens­wei­sen zu ändern. Bei der Bera­tung erfah­ren Sie auch, wel­che Vor­be­rei­tung für Sie per­sön­lich emp­feh­lens­wert ist und ob Sie Abs­ti­nenz­be­le­ge benötigen.

Im Inter­net fin­det man Prei­se für Ein­zel­sit­zun­gen von 80,00 € bis 200,00 €, wobei i.d.R. eine Ein­zel­sit­zung ca. 50 Min. dau­ert und durch­schnitt­lich etwa 100 € kos­tet. Grup­pen­maß­nah­men kos­ten laut Inter­net um die 600 € bis weit über 1.000 € und ver­kehrs­t­he­ra­peu­ti­sche Ein­zel­ge­sprä­che ins­ge­samt ab 1.000 € auf­wärts. Die­se Kos­ten loh­nen sich aber auf jeden Fall: Das Bestehen der MPU nach einer qua­li­fi­zier­ten Vor­be­rei­tung ist immer güns­ti­ger als vie­le Fehlversuche.

➥ Bei mir kos­tet eine Ein­zel­sit­zung 95,00 € und umfasst eine aus­führ­li­che Bera­tung für einen jeweils vor­her genau abge­spro­che­nen The­men­be­reich, der für Ihre erfolg­rei­che MPU uner­läss­lich ist. 

➥ Eine Sit­zung dau­ert bei mir ca. 60–90 Minu­ten und bie­tet Ihnen die Gele­gen­heit, auf alle ent­ste­hen­den Fra­gen eine Ant­wort zu bekom­men. Die Sit­zung endet erst, wenn Sie mich davon über­zeugt haben, dass Sie die Pro­ble­ma­tik die­ser Sit­zung kom­plett ver­stan­den haben und das spä­ter auch dem MPU-Gut­ach­­ter erklä­ren können.

➥ Die letz­te Sit­zung ist die „Gene­ral­pro­be“. Dann wird eine MPU simu­liert, die wich­tigs­ten The­men für Sie noch ein­mal ange­spro­chen und letz­te Fra­gen beant­wor­tet, auch um die nor­ma­le Prü­fungs­angst zu nehmen.

➥ Jeder erhält eine Teil­nah­me­be­stä­ti­gung. Dar­in wer­den Dau­er der Vor­be­rei­tung, Anzahl der Sit­zun­gen und the­ma­ti­schen Schwer­punk­te aufgeführt.

Die Angst vor der MPU ist oft­mals unbegründet

Wer sich gut vor­be­rei­tet und mit der eige­nen Situa­ti­on aus­ein­an­der­setzt, wird den Gut­ach­ter davon über­zeu­gen, dass kei­ne Eig­nungs­män­gel bestehen.

»Durch die Zusam­men­ar­beit mit den Ver­kehrs­psy­cho­lo­gen und Fach­ärz­ten der Unter­su­chungs­stel­len, den Stra­ßen­ver­kehrs­äm­tern sowie dem eige­nen „know-how“ wird mei­nen Kli­en­ten die best­mög­li­che Vor­be­rei­tung geboten.«

Die MPU Vor­be­rei­tung ist in indi­vi­du­el­len Ein­zel­sit­zun­gen & Grup­pen-Semi­na­ren möglich ✓

Volker Neu | MPU Beratung

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Fra­ge­bo­gen ✓

Leis­tungs­test ✓

Medi­zi­ni­scher Teil ✓

Psy­cho­lo­gi­scher Teil ✓

Ver­stö­ße, die ein MPU Gut­ach­ten zur Fol­ge haben.

MPU Vorbereitung bei Straftaten

Straf­ta­ten MPU

Sie sind straf­recht­lich mehr­fach in Erschei­nung getre­ten oder mit Straf­ta­ten aufgefallen.
MPU Vorbereitung bei Alkoholverstoß

Alko­hol MPU

Sie sind mehr­fach mit Alko­hol im Stra­ßen­ver­kehr auf­ge­fal­len oder ein­mal mit einer Pro­mil­le­zahl von 1,6 Pro­mil­le oder mehr.
MPU Vorbereitung bei Punkte-Verstoß

Punk­te MPU

Sie haben mehr als 18 Punk­te (bzw. nach neu­er Ver­ord­nung und des­sen Punk­te­sys­tem 8 Punk­te) beim Ver­kehrs­zen­tral­re­gis­ter in Flens­burg oder beson­ders schwer­wie­gen­de Verkehrsverstöße.
MPU Vorbereitung bei Drogen

Dro­gen MPU

Sie sind ent­we­der unter Dro­gen­ein­fluss im Stra­ßen­ver­kehr auf­ge­fal­len, oder der Fahr­erlaub­nis­be­hör­de lie­gen Hin­wei­se vor, dass Sie außer­halb des Stra­ßen­ver­kehrs durch Dro­gen­miss­brauch bzw. Dro­gen­de­lik­te auf­fäl­lig gewor­den sind.

Die Medi­zi­nisch Psycho­lo­gi­sche Unter­su­chung ist kein „Idio­ten­test“!

Die MPU (Medi­zi­nisch– Psy­cho­lo­gi­sche Unter­su­chung), im Volks­mund auch “Idio­ten­test” genannt, ist ein behörd­lich oder gericht­lich ange­ord­ne­tes Ver­fah­ren, mit dem geprüft wer­den soll, ob jemand geeig­net ist, im Stra­ßen­ver­kehr ein Fahr­zeug zu führen.

Im Gegen­satz zur Füh­rer­schein­prü­fung geht es dabei im Wesent­li­chen nicht um die Über­prü­fung von Wis­sen, son­dern um Ihre cha­rak­ter­li­che Eignung.

Häu­fe Fra­gen zur MPU

Die Abkür­zung „MPU“ bedeu­tet “Medi­­zi­­nisch-Psy­cho­­lo­­gi­­sche Unter­su­chung” und dient der Begut­ach­tung der Fahr­eig­nung eines Kraft­fah­rers. Sie wird nach Ver­kehrs­de­lik­ten mit einer erheb­li­chen Gefähr­dung sowie für mög­li­cher­wei­se geis­­tig-psy­chi­­sche (=cha­rak­ter­lich) bzw. kör­per­lich nicht geeig­ne­te Per­so­nen angeordnet.

Die Bun­des­an­stalt für Stra­ßen­we­sen (bast) sagt:

Eine MPU ist weder eine zusätz­li­che Stra­fe, noch soll Ihnen “Geld aus der Tasche gezo­gen” wer­den. Viel­mehr soll indi­vi­du­ell bei Ihnen fest­ge­stellt wer­den, dass Sie zukünf­tig kei­ne erhöh­te Gefahr für die Ver­kehrs­si­cher­heit darstellen.

Was kos­tet eine MPU?

Die Kos­ten für eine MPU sind für alle Begut­ach­tungs­stel­len ver­bind­lich gere­gelt und rich­ten sich nach dem von der Behör­de vor­ge­ge­be­nen Anlass der Begut­ach­tung. Die­se Gebüh­ren lie­gen zwi­schen in der Regel zwi­schen 350 € und 750 €. Es gibt Ein­zel­fra­ge­stel­lun­gen sowie Dop­­pel- und Mehr­fach­fra­ge­stel­lun­gen, die mehr kos­ten, da ent­spre­chen­der Mehr­auf­wand anfällt. Dadurch kön­nen die Gebüh­ren über 1000 € errei­chen, je nach Auf­wand und Zusatzkosten.

Muss ich die Gebühr vor der Unter­su­chung bezahlen?

Das Ent­gelt für die MPU muss im Vor­aus bezahlt wer­den. Eine Raten­zah­lung ist eben­falls nur vor­her möglich.

Wo kann ich mich kos­ten­los informieren?

Sehr hilf­reich sind die kos­ten­lo­sen Infor­ma­ti­ons­aben­de, die vom TÜV, der PIMA usw. regel­mä­ßig ange­bo­ten wer­den. Dort wer­den sie über Ablauf und Inhalt der MPU, Abs­ti­nenz­nach­wei­se und wei­te­re Mög­lich­kei­ten zur Vor­be­rei­tung informiert.

Muss ich zur MPU nüch­tern kom­men und eine Blut­pro­be abgeben?

Sie soll­ten vor der Begut­ach­tung nor­mal früh­stü­cken. Eine Blut­ab­nah­me wird nur bei einer Begut­ach­tung wegen Alko­hol­auf­fäl­lig­keit durch­ge­führt wird.

War­um muss ich eine Urin­pro­be / Blut­pro­be abge­ben, obwohl ich einen Abs­ti­nenz­nach­weis gemacht habe?

Wenn die Begut­ach­tung wegen Dro­gen­auf­fäl­lig­keit erfolgt, muss – unab­hän­gig von einem ggf. vor­han­de­nen Abs­ti­nenz­be­leg – immer eine Urinkon­trol­le unter Sicht abge­ge­ben wer­den. Die­se wird zum Aus­schluss einer aku­ten Ein­nah­me von Dro­gen durchgeführt.

Im Fal­le einer Begut­ach­tung wegen Alko­hol­auf­fäl­lig­keit erfolgt – unab­hän­gig von einem ggf. vor­han­de­nen Abs­ti­nenz­be­leg – immer eine Blut­ab­nah­me. Die­se Unter­su­chung dient zum Aus­schluss alko­hol­be­dingt erhöh­ter Blutwerte.

Muss ich bei der MPU eine (Alko­hol-) Abs­ti­nenz nachweisen?

Im Rah­men der der Vor­be­rei­tung wird Ihnen auch erläu­tert, ob Sie Abs­ti­nenz­be­le­ge vor­wei­sen müs­sen und über wel­chen Zeit­raum die Abs­ti­nenz zu bele­gen ist.

Nicht jede Alko­hol­auf­fäl­lig­keit im Stra­ßen­ver­kehr bedeu­tet zwangs­läu­fig, dass man gänz­lich auf Alko­hol ver­zich­ten muss. Oft genügt es, das eige­ne Trink­ver­hal­ten auf den Prüf­stand zu stel­len und weni­ger bzw. kon­trol­liert zu trin­ken. Wenn jedoch eine Alko­hol­ab­hän­gig­keit vor­liegt oder wenn die Fähig­keit zum dau­er­haft kon­trol­lier­ten Umgang mit Alko­hol nicht gege­ben ist, ist ein gänz­li­cher Alko­hol­ver­zicht unver­meid­bar. Nicht immer ist eine kli­ni­sche Ent­zugs­the­ra­pie erfor­der­lich aber unbe­dingt ein Jahr lang abso­lu­te Abs­ti­nenz, die dann bei der MPU auch durch geeig­ne­te Nach­wei­se belegt wer­den muss.

Bei Dro­gen ist in jedem Fall eine dau­er­haf­te Abs­ti­nenz zu emp­feh­len und nach­zu­wei­sen. Je nach Ein­zel­fall, Schwe­re­grad und Gefähr­dungs­grad müs­sen die­se Nach­wei­se zwi­schen sechs und zwölf Mona­ten gebracht werden.

Die Not­wen­dig­keit und Nach­weis­dau­er ist von Ihrer indi­vi­du­el­len Vor­ge­schich­te abhän­gig und soll­te unbe­dingt so früh wie mög­lich geklärt wer­den. Was in ihrem spe­zi­el­len Fall erfor­der­lich ist, erfah­ren sie bei ihrem MPU-Bera­­ter oder dem zustän­di­gen Toxi­ko­lo­gen bei einer Gut­ach­ter­stel­le. Geeig­ne­te Abs­ti­nenz­kon­troll­pro­gram­me kön­nen Sie bei allen Gut­ach­ter­stel­len absolvieren.

Wich­tig: Aner­kannt wer­den nur Haar­ana­ly­sen oder Urinkontrollen.

Kann ich die Kon­trol­len auch bei mei­nem Haus­arzt machen lassen?

Nein. In Anla­ge 4a der Fahr­er­lau­b­­nis-Ver­­or­d­­nung ist aus­drück­lich gere­gelt, dass der Arzt, der die Kon­trol­len durch­führt nicht zugleich der Arzt sein darf, der den Betrof­fe­nen behan­delt. Das nennt sich Interessenskonflikt.

Wer­den exter­ne Abs­ti­nenz­be­le­ge bei der MPU anerkannt?

Ja, vor­aus­ge­setzt sie ent­spre­chen den für alle Begut­ach­tungs­stel­len für Fahr­eig­nung ver­bind­li­chen CTU-Kri­­te­ri­en (CTU = Che­misch Toxi­ko­lo­gi­sche Unter­su­chung). Bit­te klä­ren Sie unbe­dingt im Vor­feld bei dem für ihre MPU zustän­di­gen Toxi­ko­lo­gen ab, ob die Befun­de des von Ihnen aus­ge­wähl­ten Anbie­ters die­sen Kri­te­ri­en ent­spre­chen und für eine MPU ver­wen­det wer­den kön­nen. Mit den Abs­ti­nenz­kon­troll­pro­gram­men der amt­lich aner­kann­ten Begut­ach­tungs­stel­len für Fahr­eig­nung sind Sie dies­be­züg­lich auf der siche­ren Seite.

Kann ich eine Alko­hol­abs­ti­nenz auch mit Leber­wer­ten nachweisen?

Nein. Durch die allei­ni­ge Vor­la­ge unauf­fäl­li­ger Leber­wer­te kann weder eine Dro­­gen- noch Alko­hol­abs­ti­nenz aus­rei­chend nach­ge­wie­sen wer­den, da die Leber­wer­te selbst bei regel­mä­ßig erhöh­tem Dro­­gen- oder Alko­hol­kon­sum nicht zwangs­läu­fig auf­fäl­lig sein müs­sen und durch zahl­rei­che ande­re Fak­to­ren beein­flusst werden.

Wich­tig: Aner­kannt wer­den nur Haar­ana­ly­sen oder Urinkontrollen.

Was bedeu­tet Haar­ana­ly­se oder Urinkontrolle?

Bei einem Abs­ti­nenz­nach­weis durch Urinkon­trol­len erfol­gen über den ver­ein­bar­ten Ver­trags­zeit­raum meh­re­re, kurz­fris­tig ange­kün­dig­te Urinkon­trol­len. Sie wer­den unan­ge­kün­digt kon­tak­tiert und müs­sen dann bereits am nächs­ten Vor­mit­tag die Urin­pro­be abgeben.

Bei einem Abs­ti­nenz­nach­weis durch eine Haar­ana­ly­se kön­nen Sie einen bereits begon­ne­nen Alko­hol- oder Dro­gen­ver­zicht auch rück­wir­kend bele­gen – vor­aus­ge­setzt Ihre Haa­re sind lang genug. Dabei kann ein Alko­hol­ver­zicht rück­wir­kend maxi­mal über einen Zeit­raum von 3 Mona­ten (Haar­län­ge min­des­tens 3 cm) und ein Dro­gen­ver­zicht rück­wir­kend maxi­mal über einen Zeit­raum von 6 Mona­ten (Haar­län­ge min­des­tens 6 cm) belegt werden.

Für den Beleg einer Abs­ti­nenz über einen Zeit­raum von einem Jahr sind bei Alko­hol also 4 Haar­ana­ly­sen erfor­der­lich, bei Dro­gen wer­den 2 Haar­ana­ly­sen benö­tigt. Auch die Kom­bi­na­ti­on von Haar­ana­ly­sen und Urinkon­trol­len ist möglich.

Darf ich wäh­rend eines Abs­ti­nenz­nach­wei­ses in den Urlaub fahren?

Ja, Sie kön­nen Sie wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit Ihres Abs­ti­nenz­nach­wei­ses in den Urlaub fah­ren. Sie müs­sen den Ver­trags­part­ner dar­über aber recht­zei­tig infor­mie­ren, damit dies ent­spre­chend berück­sich­ti­gen kann. Ihre Mel­dung (Tele­fo­nisch oder per E‑Mail) muss spä­tes­tens 3 Tage vor Beginn des Urlau­bes dort  eintreffen.

Was ist, wenn ich arbeits­be­dingt unter­wegs sein muss?

Auch hier müs­sen Sie Ihren Ver­trags­part­ner für das Abs­ti­nenz­pro­gramm spä­tes­tens 3 Tage vor Beginn Ihrer Abwe­sen­heit informieren.

Was ist, wenn man krank ist und nicht zur Kon­trol­le kom­men kann?

Falls eine Erkran­kung oder gesund­heit­li­che Ein­schrän­kung für Sie abseh­bar ist (bei­spiel­wei­se durch eine geplan­te Ope­ra­ti­on), gilt das Glei­che wie für Ihren Urlaub oder arbeits­be­ding­te Abwe­sen­heit – infor­mie­ren Sie Ihren Ver­trags­part­ner für das Abs­ti­nenz­pro­gramm auch in die­sem Fall recht­zei­tig spä­tes­tens 3 Tage vor Beginn Ihrer Abwe­sen­heit. Bei einer kurz­fris­ti­gen Erkran­kung oder Unfall muss der behan­deln­de Arzt einen Attest aus­stel­len. Hier­in müs­sen der Zeit­raum der Erkran­kung und die Rei­se­un­fä­hig­keit ent­hal­ten sein.

Wie oft darf ich in den Urlaub fah­ren oder beruf­lich bedingt unter­wegs sein?

Selbst­ver­ständ­lich kann nur eine bestimm­te Anzahl an „Fehl­ta­gen“ im Rah­men eines ver­ein­bar­ten Abs­ti­nenz­kon­troll­pro­gramms akzep­tiert wer­den. Die­se ist abhän­gig von der ver­ein­bar­ten Lauf­zeit ihres Kon­troll­pro­gramms. Kon­tak­tie­ren Sie bit­te ein­fach die für Sie zustän­di­ge Begut­ach­tungs­stel­le, die dor­ti­gen Mit­ar­bei­ter geben Ihnen dann ger­ne Aus­kunft und ver­su­chen bei Pro­ble­men eine Lösung zu finden.

Wie viel kos­tet mich das Abstinenzkontrollprogramm?

Die Höhe der Kos­ten hängt vom Umfang und der Dau­er des Kon­troll­pro­gramms ab. Falls Sie über die Dau­er oder Art unschlüs­sig sind, ver­ein­ba­ren Sie am bes­ten ein Infor­ma­ti­ons­ge­spräch mit dem Toxi­ko­lo­gen der amt­lich aner­kann­ten Begut­ach­tungs­stel­len für Fahr­eig­nung, bei der sie das Abs­ti­nenz­pro­gramm absol­vie­ren wol­len. Wenn Sie wis­sen wol­len, wel­che Art der Abs­ti­nenz über wel­chen Zeit­raum in Ihrem indi­vi­du­el­len Fall belegt wer­den soll­te, wer­den Sie dort kom­pe­tent und ver­läss­lich informiert.

Sie kön­nen dann bei dem Insti­tut ihrer Wahl einen Ver­trag über die Uri­n­ana­ly­se abschlie­ßen oder auch sofort ihre Haar­pro­be abge­ben. Über die jewei­li­gen Prei­se der Haar­ana­ly­se oder des Urin­scree­nings kön­nen sie sich im Vor­feld tele­fo­nisch infor­mie­ren, da es unter­schied­li­che und sich ändern­de Prei­se gibt.

Wo kann ich die MPU machen?

Bei jedem Stra­ßen­ver­kehrs­amt kön­nen sie eine Lis­te aller amt­lich aner­kann­ten Begut­ach­tungs­stel­len für Fahr­eig­nung in ganz Deutsch­land erhal­ten. Sie kön­nen selbst ent­schei­den, bei wel­cher Insti­tu­ti­on sie das Gut­ach­ten erstel­len las­sen wol­len. Hier­zu müs­sen Sie ledig­lich Ihrer Füh­rer­schein­stel­le gegen­über die­se Begut­ach­tungs­stel­le benennen.

Auch bei mir erhal­ten sie eine Lis­te der in der nähe­ren Umge­bung lie­gen­den amt­lich aner­kann­ten Begut­ach­tungs­stel­len für Fahreignung.

Wie bekom­me ich einen Ter­min für eine MPU?

Bevor eine MPU statt­fin­den kann, müs­sen Sie bei der für Sie zustän­di­gen Fahr­erlaub­nis­be­hör­de die (Wie­­der-) Ertei­lung der Fahr­erlaub­nis bean­tra­gen. Dann wird Ihnen von der Behör­de mit­ge­teilt, ob und war­um eine MPU erfor­der­lich ist und Sie wer­den gebe­ten, der Behör­de die Begut­ach­tungs­stel­le Ihrer Wahl mit­zu­tei­len. Die Behör­de schickt dann Ihre kom­plet­te Fahr­erlaub­nis­ak­te an die aus­ge­wähl­te Begut­ach­tungs­stel­le. Sobald Ihre Akte dort ein­ge­gan­gen ist, nimmt die Begut­ach­tungs­stel­le Kon­takt mit Ihnen auf, um einen Unter­su­chungs­ter­min zu vereinbaren.

Wie fin­de ich die Begutachtungsstelle?

Mit der Ter­min­be­stä­ti­gung über­sen­det Ihnen die Begut­ach­tungs­stel­le immer auch einen Anfahrtsplan.

Wie lan­ge dau­ert die MPU? sind Ter­mi­ne nach­mit­tags möglich?

Die Begut­ach­tun­gen begin­nen vor­mit­tags und dau­ern i.d.R. 3–4 Stun­den. Ter­mi­ne, die erst am Nach­mit­tag begin­nen, sind nicht möglich.

Was führt am häu­figs­ten zur MPU?

Die Sta­tis­tik der Bun­des­an­stalt für Stra­ßen­we­sen (bast), zeigt: Alko­hol ist die Num­mer eins aller Grün­de, die zu einer MPU füh­ren. Auf Platz zwei lan­den Dro­gen und Medi­ka­men­te. Zu vie­le Punk­te, sons­ti­ge Anläs­se und kör­per­li­che Män­gel machen den Rest aus.

https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Presse/Mitteilungen/2018/presse-08–2018.html

Die Sta­tis­tik von 2017 zeigt, dass die Anord­nung zur MPU bei 44% wegen Alko­hol und 26% wegen Dro­gen getrof­fen wurde.

MPU wegen Alkohol

Die Bun­des­an­stalt für Stra­ßen­we­sen (bast) hat es so formuliert:

Der Gesetz­ge­ber schreibt eine MPU zum The­ma Alko­hol vor,

  • bei einer ers­ten Trun­ken­heits­fahrt ab 1,6 Pro­mil­le Blutalkoholkonzentration
  • bei wie­der­hol­ten Alko­hol­auf­fäl­lig­kei­ten im Stra­ßen­ver­kehr (unab­hän­gig von der Blutalkoholkonzentration).
  • bei einer Trun­ken­heits­fahrt mit einer Blut­al­ko­hol­kon­zen­tra­ti­on von min­des­tens 1,1 Pro­mil­le (abso­lu­te Fahr­un­tüch­tig­keit) bis weni­ger als 1,6 Pro­mil­le kann die Bei­brin­gung eines medi­­zi­­nisch-psy­cho­­lo­­gi­­schen Gut­ach­tens ange­ord­net wer­den, wenn im Ein­zel­fall aus der straf­ge­richt­li­chen Ent­schei­dung über den Pro­mil­le­wert hin­aus wei­te­re Anhalts­punk­te hin­zu­tre­ten, wel­che die Annah­me einer Alko­hol­pro­ble­ma­tik begründen. 
  • bei einer ers­ten Trun­ken­heits­fahrt mit einer Blut­al­ko­hol­kon­zen­tra­ti­on von weni­ger als 1,1 Pro­mil­le wird in der Regel nur bei Fahr­an­fän­gern eine MPU angeordnet.

Der Gesetz­ger geht davon aus, dass hin­ter sol­chen Auf­fäl­lig­kei­ten ein Alko­hol­kon­sum besteht, der pro­ble­ma­tisch ist. Die Gut­ach­ter sol­len bei der MPU in Erfah­rung brin­gen, ab wann und war­um ein pro­ble­ma­ti­scher Alko­hol­kon­sum ent­stan­den war, der letzt­lich zur Auf­fäl­lig­keit geführt hatte.

MPU wegen Betäu­bungs­mit­tel, Dro­gen, Medikamente

Wenn bei einem auf­fäl­li­gen Fah­rer der Alko­hol-Atem­­­test nichts anzeigt, greift die Poli­zei fast immer zum Dro­gen­wisch­test, der einen siche­ren Nach­weis von Can­na­bis, Koka­in, Hero­in, Ecsta­sy und ande­ren Dro­gen ermög­licht. Selbst kleins­te Men­gen sind sofort nach­weis­bar. Anders als bei Alko­hol gibt es bei ille­ga­len Dro­gen eine Null-Tole­ranz-Gren­­ze, es exis­tie­ren kei­ne rechts­ver­bind­li­chen Grenz­wer­te, unter­halb derer man noch fah­ren darf. Wer also ein Fahr­zeug im Stra­ßen­ver­kehr unter dem Ein­fluss von Dro­gen führt, macht sich straf­bar und muss mit hoher Wahr­schein­lich­keit zur MPU.

Die Bun­des­an­stalt für Stra­ßen­we­sen (bast) hat es so formuliert:

Der Gesetz­ge­ber schreibt eine MPU zum The­ma Betäu­bungs­mit­tel vor,

  • wenn es Hin­wei­se auf Dro­gen­kon­sum gibt, 
  • bei einer Ver­kehrs­auf­fäl­lig­keit unter Ein­fluss von Betäubungsmitteln. 

Man geht davon aus, dass bei sol­chen Auf­fäl­lig­kei­ten die Gefahr besteht, dass Dro­gen­kon­sum und Teil­nah­me am Stra­ßen­ver­kehr nicht mehr getrennt wer­den können.

Die Gut­ach­ter sol­len bei der MPU in Erfah­rung brin­gen, ab wann und war­um es zum Dro­gen­kon­sum gekom­men war, der letzt­lich zur Auf­fäl­lig­keit geführt hatte.

MPU wegen zu vie­len Punk­ten (Ver­kehrs­auf­fäl­lig­kei­ten)

Das das neue Flens­bur­ger Punk­te­sys­tem vom 1. Mai 2014 besagt, dass der Füh­rer­schein mit 8 Punk­ten ent­zo­gen wer­den muss. Um die­sen zurück zu bekom­men, kann die Füh­rer­schein­stel­le oder das Gericht eine MPU ver­lan­gen. Wer aller­dings erwar­tet, die MPU wegen Punk­ten sei leich­ter als die wegen Alko­hol und Dro­gen, liegt falsch.

MPU wegen Straf­ta­ten (Ver­kehrs­de­lik­te)

Die Bun­des­an­stalt für Stra­ßen­we­sen (bast) hat es so formuliert:

Die Behör­de kann die Bei­brin­gung eines MPU-Gut­ach­­tens fordern

  • bei einem erheb­li­chen Ver­stoß oder wie­der­hol­ten Ver­stö­ßen gegen ver­kehrs­recht­li­che Vorschriften, 
  • bei einer erheb­li­chen Straf­tat, die im Zusam­men­hang mit dem Stra­ßen­ver­kehr steht oder bei Straf­ta­ten, die im Zusam­men­hang mit dem Stra­ßen­ver­kehr stehen, 
  • bei einer erheb­li­chen Straf­tat, die im Zusam­men­hang mit der Kraft­fahr­eig­nung steht, ins­be­son­de­re wenn Anhalts­punk­te für ein hohes Aggres­si­ons­po­ten­zi­al bestehen oder die erheb­li­che Straf­tat unter Nut­zung eines Fahr­zeu­ges began­gen wurde, 
  • bei Straf­ta­ten, die im Zusam­men­hang mit der Kraft­fahr­eig­nung ste­hen, ins­be­son­de­re wenn Anhalts­punk­te für ein hohes Aggres­si­ons­po­ten­zi­al bestehen.

Man hat die Erfah­rung gemacht, dass vie­le, die so auf­ge­fal­len sind, ihr Ver­hal­ten nicht ändern. Wenn also auch künf­tig damit gerech­net wer­den muss, dass es wie­der zu Auf­fäl­lig­kei­ten und damit zu Gefähr­dun­gen im Stra­ßen­ver­kehr kom­men kann, darf die Behör­de eine Fahr­erlaub­nis nicht belas­sen oder nicht neu erteilen.

Dabei han­delt es sich in der Regel um fol­gen­de Delikte:

  • Fah­ren ohne Fahrerlaubnis
  • Fah­rer­flucht
  • Stra­ßen­ver­kehrs­ge­fähr­dung (etwa durch ris­kan­te Überholmanöver)
  • Nöti­gung im Straßenverkehr
  • Urkun­den­fäl­schung (bei­spiels­wei­se das Mani­pu­lie­ren von Kennzeichen)
  • Fahr­läs­si­ge Körperverletzung
  • Fahr­läs­si­ge Tötung

MPU wegen Straf­ta­ten (Kri­mi­na­li­tät)

Die meis­ten Anord­nun­gen zu einer MPU wegen Straf­ta­ten haben nicht unmit­tel­bar etwas mit dem Stra­ßen­ver­kehr zu tun. Sie haben Ihre Stra­fe ver­büßt und von der Behör­de eine Anord­nung zu einer MPU wegen Straf­ta­ten erhal­ten, denn die Behör­de hat bei Straf­tä­tern berech­tig­te Beden­ken, dass der Füh­rer­schein zukünf­tig für Straf­ta­ten benutzt wird. Des­halb haben die­se Anord­nun­gen nicht direkt mit der Teil­nah­me am Stra­ßen­ver­kehr zu tun.

Bei­spie­le:

  • Es wur­de ein Bank­raub mit dem Auto begangen,
  • ein Auto wur­de als Flucht­fahr­zeug benutzt
  • Die­bes­gut wur­de mit dem Auto transportiert
  • ein Mensch wur­de mit einem Auto entführt
  • ein Mensch wur­de im Auto missbraucht
  • in einem Auto wur­den Dro­gen transportiert
  • Ent­füh­rung einer Per­son mit dem Auto
  • Miss­brauch eines Men­schen im Auto und so weiter…

MPU wegen Straf­ta­ten (Agres­sio­nen)

Fällt jemand immer wie­der durch unbe­herrsch­te Aggres­si­on auf, wird eine Aggres­si­on unter­stellt, die sich auf das Füh­ren von Kraft­fahr­zeu­gen über­tra­gen könn­te Eine MPU ist unver­meid­bar, wenn bei Straf­ta­ten ein hohes Aggres­si­ons­po­ten­ti­al zu erken­nen war. Ihre Füh­rer­schein­stel­le hat somit begrün­de­te Zwei­fel und muss eine MPU anordnen.

Bei­spie­le:

  • Nöti­gung
  • Betrug
  • Haus­frie­dens­bruch
  • Schlä­ge­rei­en
  • Bedro­hung einer Per­son mit­tels kör­per­li­cher Gewalt
  • Ille­ga­ler Waffenbesitz
  • Ein­satz von Schuss­waf­fen bei Straf­ta­ten und so weiter…

Stimmt es, dass bei der ers­ten MPU die meis­ten durchfallen?

Nein, das stimmt nicht. Unter­su­chun­gen der Bundesanstalt für Straßen­we­sen (bast) zei­gen, dass über 80% auf Anhieb die MPU bestehen, wenn sie sich früh­zei­tig infor­mie­ren und eine pro­fes­sio­nel­le Bera­tung in Anspruch neh­men. Lei­der ver­su­chen es vie­le ohne Vor­be­rei­tung, wes­halb laut Gesamt­sta­tis­tik 2017 nur 58,7% sofort bestan­den haben.

Was pas­siert, wenn ich durchfalle?

Nichts. Sie haben die Unter­su­chung in Auf­trag gege­ben, Sie haben das Ergeb­nis erhal­ten, was Sie damit machen ist ganz und gar Ihre Ent­schei­dung. Sie soll­ten es gut durch­le­sen, die rich­ti­gen Schlüs­se dar­aus zie­hen und dann nicht aufgeben.

Sie kön­nen mit dem Gut­ach­ten zu mir kom­men und wir kön­nen es dann beim kos­ten­lo­sen Erst­ge­spräch gemein­sam durch­se­hen. Wahr­schein­lich wer­den mir dann bereits eini­ge ihrer bis­he­ri­gen Feh­ler auf­fal­len. Sie haben danach ein gan­zes Jahr Zeit, die noch bestehen­den Beden­ken durch die pro­fes­sio­nel­le Vor­be­rei­tung bei mir auf­zu­ar­bei­ten und durch eine erneu­te MPU auszuräumen.

Was ist, wenn ich einen Nach­schu­lungs­kurs machen muss?

Sie haben die MPU absol­viert und im Gut­ach­ten wur­de Ihnen ein “Kurs zur Wie­der­her­stel­lung der Kraft­fahr­eig­nung nach §70 FeV” emp­foh­len? Dann infor­mie­ren Sie sich bei der Fahr­erlaub­nis­be­hör­de, wel­cher Kurs erfor­der­lich ist und wo so ein Kurs ange­bo­ten wird.

Mit der Emp­feh­lung für eine Nach­schu­lung wird durch die MPU-Sach­­ver­­­stän­­di­­gen aus­ge­drückt, dass Sie bei Ihnen die posi­ti­ve Ent­wick­lung bemerkt und sie damit die MPU im Grun­de bestan­den haben. Ziel der Kur­se ist es, die­se Ent­wick­lung zu fes­ti­gen und damit jeden rest­li­chen Zwei­fel an Ihrer Fahr­eig­nung aus­zu­räu­men. Das ist also wesent­lich bes­ser als eine ein­deu­tig nicht bestan­de­ne MPU.

Aller­dings ist die Emp­feh­lung der Gut­ach­ter nicht bin­dend. Letzt­lich ent­schei­det die Fahr­erlaub­nis­be­hör­de, ob sie ihr zustimmt oder doch eine erneu­te MPU erwartet.

Daher ist es wich­tig, dass Sie sich in jedem Fall zuerst an Ihre Füh­rer­schein­stel­le wen­den. Dort legen Sie Ihr MPU-Gut­ach­­ten mit der Emp­feh­lung vor und las­sen sich die Zustim­mung zur Kurs­teil­nah­me geben. In der Regel gibt es hier­bei aber kei­ne Probleme.

In der Zustim­mung zur Kurs­teil­nah­me fin­den Sie ein Stich­da­tum. Bis zu die­sem Datum soll­ten Sie einen Kurs­ter­min bei einer auto­ri­sier­ten Stel­le haben. Bit­te beach­ten Sie die­se Frist unbe­dingt und infor­mie­ren Sie die Füh­rer­schein­stel­le über die Kurs­an­mel­dung, sonst kann sie ihre Zustim­mung wie­der zurückziehen.

Bei die­sen Kur­sen erhal­ten sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung und müs­sen kei­ne erneu­te Prü­fung wie bei der MPU absolvieren.

Soll ich beim Psy­cho­lo­gen die Wahr­heit sagen? Muss ich etwas aus­wen­dig lernen?

Wenn Sie die Ant­wor­ten zu den vor­her­ge­hen­den Fra­gen gele­sen haben, dürf­te Ihnen bereits klar sein: Wenn Sie sich gründ­lich und ehr­lich mit ihren Feh­lern aus­ein­an­der­ge­setzt und Ihr Ver­hal­ten dau­er­haft geän­dert haben und gut auf die MPU vor­be­rei­tet sind, soll­te es kein Pro­blem sein, das alles offen, ehr­lich, nach­voll­zieh­bar und glaub­haft bei der MPU zu schildern.

Die Gut­ach­ter fra­gen genau nach, ob Sie Ihre per­sön­li­chen Feh­ler und die Ent­wick­lung zu dem Fehl­ver­hal­ten erkannt und Ihr Ver­hal­ten aus­rei­chend und sta­bil ver­än­dert haben. Um sämt­li­che Beden­ken aus­räu­men zu kön­nen, ist ein ehr­li­ches Begut­ach­tungs­ge­spräch Voraussetzung.

Trau­en Sie sich, offen über alles zu spre­chen. Wenn Sie den Gut­ach­tern Wich­ti­ges nicht mit­tei­len, feh­len bei der Beur­tei­lung Infor­ma­tio­nen und die Gut­ach­ter kön­nen im Gut­ach­ten nicht nach­voll­zieh­bar begrün­den, dass die Beden­ken nicht mehr bestehen.

Dem­entspre­chend ist es nicht sinn­voll, bestimm­te Ant­wor­ten aus­wen­dig zu lernen.

Kann ich einen eige­nen Dol­met­scher mitbringen?

Durch­schnitt­li­che Deutsch­kennt­nis­se rei­chen für die MPU aus. Wenn Sie den­noch einen Dol­met­scher benö­ti­gen, soll­ten Sie die Begut­ach­tungs­stel­le bei Ver­ein­ba­rung des Ter­mins infor­mie­ren. Die Begut­ach­tungs­stel­le muss dann einen gericht­lich ver­ei­dig­ten Dol­met­scher ver­mit­teln. Die zusätz­li­chen Kos­ten betra­gen ca. 300 €.

Wird der Psy­cho­lo­ge mich in eine Fal­le locken oder psy­cho­lo­gi­sche Tricks anwenden?

Sie müs­sen wis­sen: SIE haben das Gut­ach­ten in Auf­trag gege­ben und bezahlt, damit das Gut­ach­ten die Beden­ken der Fahr­erlaub­nis­be­hör­de aus­räumt. Der psy­cho­lo­gi­sche Gut­ach­ter will mit Ihnen gemein­sam im Unter­su­chungs­ge­spräch den aktu­el­len Stand Ihrer Ver­hal­tens­än­de­rung her­aus­fin­den um Sie objek­tiv beur­tei­len zu kön­nen. Er wird Ihnen daher kei­ne „Fal­len“ stel­len oder „Tricks“ anwen­den, denn das darf er nicht. Man will Ihnen bei der MPU nichts Böses – auch wenn Ihnen viel­leicht ein Bekann­ter sowas erzählt hat.

Wird der Inhalt des psy­cho­lo­gi­schen Gesprächs auf­ge­zeich­net oder mitgeschrieben?

Das gesam­te Gespräch wird weder in Bild oder Ton auf­ge­zeich­net aber vom Psy­cho­lo­gen in Stich­wor­ten mit­ge­schrie­ben und anschlie­ßend kom­plett aus­ge­druckt. Sie bekom­men den Aus­druck danach zu lesen und kön­nen noch Miss­ver­ständ­nis­se oder Feh­ler bei der For­mu­lie­rung aus­räu­men, bevor sie die Rich­tig­keit mit Ihrer Unter­schrift bestätigen.

Wich­tig: Sie soll­ten unbe­dingt die­se Gele­gen­heit nut­zen und sich die Zeit dazu neh­men, das durch­zu­le­sen. Auch die Gut­ach­ter sind nur Men­schen und haben viel­leicht etwas ohne böse Absicht  falsch ver­stan­den. Des­halb haben sie die­se letz­te Chan­ce, eine viel­leicht miss­lun­ge­ne Äuße­rung noch zu kor­ri­gie­ren – nut­zen Sie sie dann bit­te auch!

Wer legt die Anfor­de­run­gen für ein posi­ti­ves Gut­ach­ten fest?

Sämt­li­che amt­lich aner­kann­ten Begut­ach­tungs­stel­len für Fahr­eig­nung inner­halb der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, ganz egal von wel­chem Anbie­ter, müs­sen bei ihren Gut­ach­ten die Begut­ach­tungs­leit­li­ni­en zur Kraft­fahr­eig­nung (die vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Ver­kehr her­aus­ge­ge­ben wer­den) und die Beur­tei­lungs­kri­te­ri­en (3. Auf­la­ge; her­aus­ge­ge­ben von der Deut­schen Gesell­schaft für Ver­kehrs­me­di­zin DGVM und der Deut­schen Gesell­schaft für Ver­kehrs­psy­cho­lo­gie DGVP), zugrun­de legen.

Bekom­me ich das Gut­ach­ten direkt mit?

Nein, aber eine vor­läu­fi­ge Ein­schät­zung des Ergeb­nis­ses der Begut­ach­tung erhal­ten Sie i.d.R. direkt nach der Begut­ach­tung vom psy­cho­lo­gi­schen Gutachter.

Wann bekom­me ich das Gutachten?

Nach­dem alle Befun­de vor­lie­gen wird das Gut­ach­ten in aller Regel inner­halb von 14 Tagen versendet.

Wird das Gut­ach­ten auto­ma­tisch an die Fahr­erlaub­nis­be­hör­de geschickt?

Nein, nur dann, wenn Sie die Gut­ach­ter­stel­le dazu beauf­tra­gen und von der Schwei­ge­pflicht ent­bin­den. Ansons­ten erhal­ten nur Sie per­sön­lich zwei Exem­pla­re des Gut­ach­tens per Post zuge­stellt. Ein Exem­plar kön­nen Sie dann zur Vor­la­ge zu Ihrer Fahr­erlaub­nis­be­hör­de senden.

Muss ich das Gut­ach­ten der Fahr­erlaub­nis­be­hör­de vorlegen?

Nein, Sie sind nicht ver­pflich­tet, das MPU-Gut­ach­­ten bei der Fahr­erlaub­nis­be­hör­de vor­zu­le­gen. Legen Sie kein Gut­ach­ten vor, wird die Fahr­erlaub­nis­be­hör­de Ihren Füh­rer­schein­an­trag höchst­wahr­schein­lich ablehnen.

Wann darf ich wie­der fahren?

Vor die MPU haben sie bereits die (Wie­­der-) Ertei­lung der Fahr­erlaub­nis bean­tragt, die Gebühr ent­rich­tet, das erfor­der­li­che poli­zei­li­che Füh­rungs­zeug­nis liegt vor und auch der Seh­test, Ers­­te-Hil­­fe-Kurs und die Pass­bil­der sind bereits ein­ge­reicht. Daher soll­te der fer­ti­ge, neue Füh­rer­schein bereits aus­ge­druckt bei der Fahr­erlaub­nis­be­hör­de vorliegen.

Nach der posi­ti­ven MPU kön­nen sie also stolz mit dem Gut­ach­ten (und evtl. der Teil­nah­me­be­stä­ti­gung des Kur­ses nach §70 FeV) zum Stra­ßen­ver­kehrs­amt gehen, dann bekom­men Sie Ihren Füh­rer­schein sofort aus­ge­hän­digt und kön­nen unmit­tel­bar danach mit dem Auto selbst zurück fahren.

Wenn Ihnen die Fahr­erlaub­nis ent­zo­gen wur­de, kön­nen Sie frü­hes­tens 3 Mona­te vor Ende Ihrer Sperr­frist die (Wie­­der-) Ertei­lung der Fahr­erlaub­nis bei der für Sie zustän­di­gen Fahr­erlaub­nis­be­hör­de bean­tra­gen. Die Ent­schei­dung, ob Sie den Füh­rer­schein wie­der­be­kom­men, trifft allein die Fahr­erlaub­nis­be­hör­de. Wenn die Behör­de ein MPU-Gut­ach­­ten von Ihnen for­dert, darf sie Ihnen die Fahr­erlaub­nis erst nach Vor­la­ge eines posi­ti­ven MPU-Gut­ach­­tens erteilen.

Die Fahr­erlaub­nis­be­hör­de möch­te durch ein MPU-Gut­ach­­ten geklärt haben, ob Sie zukünf­tig hin­rei­chend sicher und ent­spre­chend den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten am moto­ri­sier­ten Stra­ßen­ver­kehr teil­neh­men wer­den. Aus den Sach­ver­hal­ten erge­ben sich eine oder  meh­re­re Fra­ge­stel­lun­gen die zu den Zwei­feln an Ihrer Fahr­eig­nung geführt haben. Die­se Fra­gen sol­len durch die MPU geklärt werden.

Mit Ein­füh­rung der EU-Füh­­rer­­schein­rich­t­­li­­nie wird nach einem Füh­rer­schein­ent­zug ein sol­cher Füh­rer­schein in Deutsch­land nicht anerkannt.

Der Begriff „Idio­ten­test“ ent­stammt den 1950er Jah­ren. Als Reak­ti­on auf die Zunah­me an Unfäl­len im Stra­ßen­ver­kehr muss­te jeder, der drei­mal den theo­re­ti­schen Teil der Füh­rer­schein­prü­fung nicht bestan­den hat­te, zu einer Nach­prü­fung. Ver­gli­chen mit den heu­ti­gen Anfor­de­run­gen waren die dama­li­gen Prü­fun­gen sehr ein­fach. Des­halb wur­de ange­nom­men, wer drei­mal durch die Füh­rer­schein­prü­fung fällt, ist schlicht zu blöd und damit ein Idi­ot. Tat­säch­lich jedoch soll­te durch die im Volks­mund „Idio­ten­test“ genann­te Über­prü­fung nicht nur die kör­per­li­che Reak­ti­ons­fä­hig­keit son­dern haupt­säch­lich die geis­ti­ge Rei­fe des Füh­rer­schein­an­wär­ters über­prüft werden.