MPU-Vor­be­rei­tung bei Punktverstößen

Umfang­rei­che MPU Vor­be­rei­tung bei Punkt­ver­stö­ßen. Bestehen sie mit uns pro­blem­los die MPU!

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Sie haben mehr als 8 Punk­te (bzw. nach alter Ver­ord­nung und des­sen Punk­te­sys­tem 18 Punk­te) beim Ver­kehrs­zen­tral­re­gis­ter in Flens­burg oder beson­ders schwer­wie­gen­de Ver­kehrs­ver­stö­ße. Ihre Fra­ge­stel­lung bei der MPU ist also: Ist zu erwar­ten, dass der Unter­such­te auch zukünf­tig erheb­lich gegen ver­kehrs­recht­li­che Bestim­mun­gen ver­sto­ßen wird?

Sie fah­ren viel Auto und ab und an zu schnell? Geht ja gar nicht anders bei dem Job. Das kommt ja von selbst bei 100.000 km im Jahr. War­um soll­te oder muss man was ändern? Was kann man in Ihrem spe­zi­el­len Fall machen? Die­se, ähn­li­che und wei­te­re Fra­ge­stel­lun­gen bear­bei­ten wir in den Gesprächen.

Füh­rer­schein­ent­zug wegen zu vie­ler Punk­te kann vie­le Grün­de haben

In die­sen Fäl­len geht es meist um eine Häu­fung von Ver­stö­ßen gegen ver­kehrs­recht­li­che Vor­schrif­ten oder Straf­ta­ten, die zu Punk­ten  (Ein­tra­gun­gen im Ver­kehrs­zen­tral­re­gis­ter Flens­burg) und einem Füh­rer­schein­ent­zug geführt haben:

  • Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen
  • Zu gerin­ger Abstand
  • Rot­licht missachtet
  • Uner­laub­tes Tele­fo­nie­ren wäh­rend der Fahrt
  • Über­ho­len im Überholverbot
  • Vor­fahrts­ver­let­zun­gen
  • Man­geln­de Siche­rung der Ladung
  • Über­la­den von Fahrzeugen
  • Fahrt unter Alko­hol­ein­fluss (unter 1,6 Promille)
  • Uner­laub­tes Ent­fer­nen vom Unfall­ort („Fah­rer­flucht“)
  • Fah­ren ohne Fahrerlaubnis
  • Fri­sie­ren“ oder ande­re nicht erlaub­te tech­ni­sche Ver­än­de­run­gen am Fahrzeug
  • Frist für TÜV/ASU erheb­lich überschritten
  • Nöti­gung oder aggres­si­ves (Fahr-)Verhalten
  • Schlech­te Rei­fen oder ande­re tech­ni­sche Män­gel am Fahrzeug
  • Straf­ta­ten, die auf ein mög­li­cher­wei­se erhöh­tes Aggres­si­ons­po­ten­ti­al hinweisen

Sie erhal­ten Ihre Fahr­erlaub­nis nach Ablauf der gericht­li­chen Sperr­zeit nicht auto­ma­tisch wieder!

Die Füh­rer­schein­stel­le macht die Wie­der­ertei­lung Ihrer Fahr­erlaub­nis von einem posi­ti­ven MPU-Gut­ach­­ten einer amt­lich aner­kann­ten Begut­ach­tungs­stel­le für Fahr­eig­nung abhängig.

Die Gut­ach­ter müs­sen klä­ren, was sich seit dem Füh­rer­schein­ent­zug kon­kret ver­än­dert hat und sie müs­sen sie dem Gut­ach­ter posi­ti­ve Ver­än­de­run­gen glaub­haft darlegen.

Für Sie ist wich­tig zu wis­sen: Nach dem Füh­rer­schein­ent­zug ist es die Auf­ga­be der MPU-Gut­ach­­ter, für die Behör­de eine Pro­gno­se dar­über abzu­ge­ben, ob Sie zukünf­tig erneut mit ähn­li­chen Ver­kehrs­ver­stö­ßen auf­fal­len wer­den. Des­halb wer­den Sie vor allem im ver­kehrs­psy­cho­lo­gi­schen Unter­su­chungs­ge­spräch mit einer Viel­zahl von Fra­gen kon­fron­tiert, mit denen der Gut­ach­ter zu klä­ren versucht,

  • ob eine inten­si­ve selbst­kri­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung mit den per­sön­li­chen Ursa­chen für die Ver­kehrs­ver­stö­ße und den Füh­rer­schein­ent­zug statt­ge­fun­den hat,
  • zu wel­chen posi­ti­ven Ver­än­de­run­gen es wäh­rend des Füh­rer­schein­ent­zugs in Ihren Ein­stel­lun­gen und in Ihrem Ver­hal­ten gekom­men ist und
  • ob die­se Ver­än­de­run­gen seit Ihrem Füh­rer­schein­ent­zug nun sta­bil und gefes­tigt sind.

Für die soge­nann­ten „Punk­te­tä­ter“ ist die Teil­nah­me an einer ver­kehrs­psy­cho­lo­gi­schen MPU-Bera­­tung oft die ein­zi­ge Chan­ce, ein posi­ti­ves MPU-Gut­ach­­ten zu bekommen.

Lei­der gelingt es vie­len von einem Füh­rer­schein­ent­zug Betrof­fe­nen im ers­ten Anlauf nicht, in der MPU zu über­zeu­gen. Die Fol­ge ist, dass die MPU-Gut­ach­­ter dann von einem erhöh­ten Wie­der­ho­lungs­ri­si­ko aus­ge­hen und zu einem nega­ti­ven Ergeb­nis kom­men – der Füh­rer­schein­ent­zug besteht fort. In die­sem Fall ist nach eini­gen Mona­ten War­te­zeit eine wei­te­re MPU erfor­der­lich – mit ent­spre­chen­den Mehr­kos­ten, Zeit­ver­lust und meist erheb­li­chen beruf­li­chen und per­sön­li­chen Belastungen.

War­um so vie­le bei der (Punk­te-)MPU scheitern

Für soge­nann­te „Punk­te­tä­ter“ (Mehr­fach­tä­ter) ist es ohne Nach­weis einer  ver­kehrs­psy­cho­lo­gi­schen MPU-Bera­­tung oft beson­ders schwer, bereits im ers­ten Anlauf ein posi­ti­ves MPU-Gut­ach­­ten zu bekom­men. Ein Grund dafür ist, dass die MPU-Gut­ach­­ter bei wie­der­hol­ten Ver­stö­ßen davon aus­ge­hen, dass die Per­son durch die frü­he­ren Stra­fen (Buß­gel­der, Fahr­ver­bo­te) und behörd­li­chen Mit­tei­lun­gen über den Punk­te­stand bereits mehr­fach Hin­wei­se bekom­men hat, dass sie im Ver­kehr etwas falsch macht und ein Füh­rer­schein­ent­zug droht. Da es aber trotz­dem immer wie­der zu Ver­stö­ßen gekom­men ist, wird dies oft als Zei­chen von man­geln­der Beein­druck­bar­keit oder Belehr­bar­keit gewertet.

Ein ande­rer Grund für das Schei­tern in der MPU sind erfah­rungs­ge­mäß gra­vie­ren­de Infor­ma­ti­ons­de­fi­zi­te über Ablauf und Inhal­te der Unter­su­chung. Wer nicht weiß, was von ihm  in einer MPU erwar­tet wird, steht ori­en­tie­rungs­los „im Nebel“ und ant­wor­tet „ins Blaue“.

Wor­auf es ankommt:

Gehen Sie Ihr Füh­­rer­­schein- bzw. MPU-Pro­­blem früh­zei­tig und sys­te­ma­tisch an. Machen Sie das Rich­ti­ge zum rich­ti­gen Zeit­punkt. Wenn Sie dabei fach­li­che Hil­fe wün­schen, neh­men Sie unver­bind­lich Kon­takt mit uns auf. Wir bera­ten auch abends und samstags.

Volker Neu | MPU Beratung

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